Leiharbeit: Mehrarbeitszuschläge
Urlaubs­stunden müssen berück­sich­tigt werden

Für den Schwellenwert von Mehrarbeitszuschlägen zählen auch die bezahlten Urlaubsstunden. Alles andere könnte Arbeitnehmer daran hindern, überhaupt Urlaub zu nehmen.

13. März 202313. 3. 2023


Ein Mechanismus in einem Tarifvertrag, wonach nur tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden, nicht aber Urlaubsstunden bei der Berechnung einer Schwelle, ab der Mehrarbeitszuschläge gezahlt werden, zu berücksichtigen sind, kann einen Anreiz bilden, auf Urlaub zu verzichten und verstößt deshalb gegen Paragraf 1 Bundesurlaubsgesetz.

Ein solcher Anreiz in Form eines finanziellen Nachteils ist gegeben, wenn Überstunden geleistet und in demselben Monat Urlaubsstunden genommen wurden, letztere aber in Bezug auf die maßgebliche Berechnungsschwelle des Tarifvertrages nicht berücksichtig werden.

In Anbetracht dieses Grundsatzes hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Paragraf 4.1.2 des Manteltarifvertrags Zeitarbeit (iGZ) so zu verstehen ist, dass auch zu vergütende Urlaubsstunden und nicht nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden zu berücksichtigen sind, soweit es um die Berechnung von tariflichen Mehrarbeitszuschlägen geht.
 

Der Fall

Ein Mann war als Leiharbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt. Für sein Arbeitsverhältnis hatte der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in der Fassung vom 17. September 2013 gegolten. Unter anderem bestimmte dieser, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 Prozent für Zeiten gezahlt werden, die im jeweiligen Kalendermonat über eine bestimmte Zahl geleisteter Stunden hinausgehen. Im Monat August 2017 hatte der Mann 121,75 Stunden gearbeitet und zehn Tage Urlaub genommen. Diese Urlaubstage hatte das Unternehmen mit 84,7 Stunden abgerechnet. Mehrarbeitszuschläge leistete es für diesen Monat nicht.

Hier geht es zum Volltext der BAG-Entscheidung vom 16. November 2022 – 10 AZR 210/19.

Mehr zu „Arbeitsrecht“
Ein Arbeitsvertrag liegt auf einem Schreibtisch, darauf liegt eine Brille, daneben steht ein Laptop, an dem jemand arbeitet

ArbeitnehmerüberlassungOffenlegung von Leiharbeit

Zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher kann ein Arbeitsverhältnis entstehen, wenn zwischen Verleiher und Entleiher kein wirksamer Überlassungsvertrag geschlossen wurde. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

ein Würfel mit Paragraf darauf ist eingeklemmt zwischen den Köpfen zweier Spielfiguren

AusschlussfristenRückforderung eines Arbeitgeberdarlehens

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch der Anspruch des Arbeitgebers, ein dem Arbeitnehmer gewährtes Darlehen zurückzuzahlen, verfallen kann.

ein Würfel mit Paragraf darauf ist eingeklemmt zwischen den Köpfen zweier Spielfiguren

BAG-Urteil zur StichtagsregelungJahresbonus bleibt bei Eigenkündigung erhalten

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bringt wichtige Klarstellungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit Bonuszahlungen bei Eigenkündigung. Es befasst sich mit der Frage, inwieweit Stichtagsklauseln in Bonusvereinbarungen rechtlich haltbar sind.

eine Überwachungskamera in einem Großraumbüro

Videoüberwachung und KündigungArbeitsrecht vs. Datenschutzrecht

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass offene Videoaufnahmen zum Nachweis vorsätzlicher Pflichtverstöße von Mitarbeitenden grundsätzlich verwertbar sind.

ein Würfel mit Paragraf darauf ist eingeklemmt zwischen den Köpfen zweier Spielfiguren

BetriebsverfassungsrechtMitbestimmung beim Arbeitsentgelt

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Betriebsrat mitbestimmen darf, wenn der Arbeitgeber die Regeln für Gratifikationen ändert.

Versorgungszusagen Betriebsrente nach einem Betriebsübergang

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass sich die zwingenden Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs auch auf endgehaltsbezogene Versorgungszusagen erstrecken. Erteilte Versorgungszusagen sind daher vom Erwerber wie zugesagt zu erfüllen und werden nicht eingefroren.

Eine Frau meldet sich während eines Seminars.

BetriebsratsschulungArbeitgeber muss Schulung in Präsenz bezahlen

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Betriebsräte auch dann Präsenzveranstaltungen für ihre Schulungen wählen können, wenn diese teurer sind als Onlineseminare.

Rechtsanwältin sitzt im Büro und arbeitet an einem Laptop

Kosten des BetriebsratsArbeitgeber hat keinen Regressanspruch

Der Betriebsrat kann einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen heranziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber bezahlte Anwaltskosten nicht vom Betriebsrat zurückverlangen kann.

Ein Richterhammer liegt auf einem Tisch vor einem gelben Schutzhelm im Hintergrund als Symbolbild für Arbeitsrecht

AktualisiertHandlungshilfe 27: Kündigungsschutz

Damit die betriebliche Interessenvertretung auch in Zukunft ihre Arbeit erfolgreich leisten kann, haben wir die Broschüre aus der Roten Reihe überarbeitet und den aktuellen Stand der Rechtsprechung eingearbeitet.

schwarze Tastatur

Elektronische BewerbungsunterlagenBetriebsräte müssen digitale Dokumente akzeptieren

Der Arbeitgeber kann den Betriebsrat auch über eine geplante Einstellung unterrichten, indem er dem Betriebsrat Einsicht in ein digitales Bewerbermanagement-Tool gewährt. Papierunterlagen sind laut Bundesarbeitsgericht für eine ordnungsgemäße Unterrichtung nicht erforderlich.

Person unterschreibt ein Dokument

Befristung von ArbeitsverhältnissenÄnderung des Tätigkeitsbeginns unterliegt nicht der Schriftform

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass für eine wirksame Befristung des Arbeitsvertrags ein schriftlich fixierter kalendermäßig bestimmter Endtermin ausreicht.

Social Media Kanäle Handy

Urteil des BundesarbeitsgerichtsBeleidigung in einer Chatgruppe rechtfertigt fristlose Kündigung

Inwieweit ist eine unangemessene Kommunikation unter Arbeitskollegen in privaten Chatgruppen vertraulich oder kann zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen? Ein neues BAG-Urteil hat weitreichende Folgen für die Kommunikation am Arbeitsplatz, in der Freizeit und für den privaten Umgang im Internet.

Schwerpunktthemen

Metall-News für...