IG Metall zur Senkung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld
Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld ab 1. April 2024 auf 175.000 Euro für Paare und auf 150.000 für Alleinerziehende zu versteuerndes Einkommen zu senken. Ihr findet hier ein paar Infos, ein Faktenblatt und eine Präsentation (Infonugget) dazu.
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