Recht so: Urlaubsanspruch
Voller Urlaubsanspruch erst nach 6 Monaten
Wer ein Arbeitsverhältnis zum 1. Juli beginnt, kann in der Zeit bis Jahresende keinen vollen Urlaubsanspruch geltend machen. Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender erläutert die Details zur Abgeltung und Übertragung von Urlaubsansprüchen.
Foto: iStock.com/SHansche
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