RECHT SO! Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit
Kein Urlaubsverlust nach Wechsel von Voll- zu Teilzeit
Beschäftigte verlieren durch den Wechsel von Vollzeit zu Teilzeit keine während der Vollzeittätigkeit erworbenen Urlaubsansprüche, auch wenn die Arbeitszeit der Teilzeitbeschäftigtung auf weniger Wochenarbeitstage verteilt wird. Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender erklärt, was zu beachten ist.
Foto: iStock.com/AndreyPopov
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