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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Zeugnis (Qualifiziertes Zeugnis)

Du hast am Ende Deiner Ausbildungszeit Anspruch auf drei Zeugnisse: das Prüfungszeugnis der Kammer, das Zeugnis der Berufsschule sowie ein Zeugnis des Ausbildungsbetriebes. Wenn Du später Deinen Betrieb verlässt, kannst Du ein Arbeitszeugnis verlangen. Das betriebliche Ausbildungszeugnis kann als einfaches oder als ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt werden.

Das einfache Zeugnis beinhaltet Angaben zu Deiner Person sowie Mindestangaben nach Berufsbildungsgesetz (Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse). Ein qualifiziertes Zeugnis erhältst Du auf Deinen ausdrücklichen Wunsch hin. Es enthält Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten.

Das Zeugnis darf keine Bemerkungen enthalten, die sich nachteilig auf die Bewerbung bei einer anderen Firma auswirken könnten. Aber Vorsicht: Um dieses Verbot zu umgehen, haben die Arbeitgeber eine "Geheimsprache" entwickelt. Wenn Du sichergehen willst, lass Dein Zeugnis von der IG Metall überprüfen.