Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Für volljährige Auszubildende ist Nachtarbeit grundsätzlich erlaubt. Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, darfst Du für Arbeiten zwischen 20 und 6 Uhr nicht eingesetzt werden. Allerdings gibt es eine Ausnahme: Bei Schichtarbeit dürfen Jugendliche bis 23 Uhr arbeiten. Das aber nur, wenn sie am nächsten Tag nicht schon vor 9 Uhr zur Arbeit oder zur Berufsschule müssen.