Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Ein Aufhebungsvertrag regelt die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Aber Vorsicht! Er wird von der Agentur für Arbeit wie eine eigene Kündigung gewertet. Deshalb drohen entsprechende Sperrfristen für den Bezug von Arbeitslosengeld. Wie bei allen Verträgen solltest Du auch hier Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder Deine IG Metall zu Rate ziehen.