Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Fahrkosten, die mit der Ausbildung zusammenhängen, sollten unserer Meinung nach generell vom Unternehmen gezahlt werden. Das ist aber leider noch nicht überall so. In manchen Betrieben haben Betriebsrat und JAV jedoch diesbezügliche Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Erkundige Dich, ob das auch bei Dir gilt. Andernfalls kannst Du die Fahrten zur Berufsschule und zur Arbeit als Werbungskosten in Deiner Steuererklärung geltend machen.