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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)

Die JAV ist die Interessenvertretung der Azubis und Jugendlichen im Betrieb. Sie achtet darauf, dass Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die Auszubildende betreffen, eingehalten werden. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz. Die JAV ist auch die richtige Ansprechpartnerin, wenn etwas falsch läuft mit Deiner Ausbildung, wenn Du Rat, Hilfe oder Rückendeckung brauchst oder Ideen zur Verbesserung der Ausbildungssituation hast. Sie kümmert sich um die Qualität Deiner Ausbildung und um Deine Übernahme nach dem Ausbildungsende. Gewählt wird die JAV für zwei Jahre. Zur JAV-Wahl können sich alle jungen Beschäftigten unter 25 Jahren sowie alle Auszubildenden und dual Studierenden unabhängig von ihrem Alter aufstellen lassen.Vollendet ein gewähltes JAV-Mitglied während seiner Amtszeit die Ausbildung beziehungsweise das duale Studium oder als junger Beschäftigter das 25. Lebensjahr, bleibt er oder sie dennoch bis zum Ende der regulären Wahlperiode im Amt.