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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Krankschreibung und Krankmeldung

Krankschreibung ist ein ärztliches Attest in dem steht, dass Du wegen Krankheit nicht zur Arbeit kommen kannst und wie lange Du voraussichtlich fehlen wirst. Wenn Du krank wirst, musst Du das vor Dienstbeginn im Betrieb melden und mitteilen, wie lange Du vermutlich ausfällst. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als drei Kalendertage dauert, muss Du eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag einreichen. Der Arbeitgeber kann von Dir verlangen, die Krankmeldung bereits ab dem ersten Tag vorzulegen.

Achtung: Seit Anfang 2023 gibt es für gesetzlich Krankenversicherte das Attest nicht mehr auf Papier, sondern digital – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der Arzt übermittelt die Daten zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Auf Wunsch erhältst Du von Deinem Arzt eine Ausfertigung der Krankmeldung digital oder als Ausdruck. Du musst die Krankmeldung zwar nicht mehr einreichen, aber dem Arbeitgeber umgehend melden, damit er die Daten bei Deiner Krankenkasse abrufen kann.

Wirst Du am Berufsschultag krank, musst Du trotzdem den Arbeitgeber und zusätzlich die Berufsschule informieren. Am besten fragst Du Deinen Lehrer, wie das bei Euch in der Berufsschule mit einer Krankmeldung läuft. Über die Krankmeldung musst Du, wie gesagt, auch den Arbeitgeber informieren, damit er die eAU bei der Krankenkasse abrufen kann. Es ist ratsam, auch in der Berufsschule eine Kopie der eAU vorzulegen – besonders, wenn Du wegen Krankheit Klausuren verpasst hast.