Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Gehst Du einem Nebenjob nach, musst Du Deinen Arbeitgeber darüber informieren. Er darf nur dann ablehnen, wenn Du bei der direkten Konkurrenz arbeiten möchtest oder der Nebenjob Deinen Hauptberuf beeinflussen konnte. Klauseln im Ausbildungsvertrag wie zum Beispiel "es darf kein Nebenjob angenommen werden" sind ungültig. Grundsätzlich darf natürlich auch im Nebenjob nicht gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Arbeitszeitgesetz verstoßen werden. Du hast im Nebenjob Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Aber Vorsicht: Unter Umständen musst Du Steuern und Sozialabgaben zahlen. Denn Deine Ausbildungsvergütung und Dein Nebenjob-Verdienst werden zusammengerechnet.