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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Private Nutzung der dienstlichen Kommunikationsmittel

Kann ich den Dienstcomputer oder das Arbeitstelefon auch für private Zwecke nutzen? Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten. Wenn Dein Arbeitgeber Dir die private Nutzung ausdrücklich untersagt hat, musst Du Dich daran halten. Hat er das nicht getan, befindet man sich in einem rechtlichen Graubereich. Dann kommt es meist auf die Häufigkeit und Dauer der privaten Nutzung an. Klar ist, dass illegale Seiten (zum Beispiel Musiktauschbörsen) grundsätzlich tabu sind. Am besten erkundigst Du Dich zur Sicherheit bei Deinem Betriebsrat oder Deiner JAV, ob Du während der Arbeitszeit mal schnell Deine Nachrichten bei Facebook checken oder Dich via Telefon mit der besten Freundin verabreden kannst, ohne dass es für Dich Konsequenzen hat.