Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Für Auszubildende besteht die Möglichkeit, einen Wohnkostenzuschuss im Rahmen der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu erhalten. Im Studium kannst Du BAföG beantragen, es beinhaltet eine Wohnpauschale. Allerdings verdienen viele dual Studierende zu viel für eine BAföG-Förderung. Einen Anspruch auf Wohngeld haben in der Regel weder Studierende noch Auszubildende. Erst wenn dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG (wenn Du zum Beispiel älter als 30 Jahre bist) oder BAB (Du machst zum Beispiel eine Zweitausbildung) besteht, kannst Du Wohngeld bei Deiner Gemeinde beantragen. Bei Fragen wende Dich an den Betriebsrat, die JAV oder an Deine IG Metall vor Ort.