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Wenn zwei sich streiten, vermittelt ein Dritter. Auf diesem Prinzip basiert die Mediation. Seit 2012 ist das Verfahren der Mediation gesetzlich geregelt. Es legt fest, welche Qualifikation ein Mediator braucht, wie verbindlich das Ergebnis ist und wie die Beteiligten es umsetzen. Als Mediatoren können etwa Anwälte, Psychologen und Pädagogen eingesetzt werden oder Richter.
Nach dem neuen Gesetz können Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder arbeitsrechtliche Fragen grundsätzlich auf dem Weg der Mediation geklärt werden. Die streitenden Parteien können sowohl in Urteils- als auch in Beschlussverfahren dazu angehalten werden, den Konflikt außergerichtlich beizulegen. Betriebsräte sollten sich allerdings fragen: Wem nutzt die Mediation? Will der Arbeitgeber den Weg vor Gericht vermeiden oder will er ihn verzögern? Und: Wer profitiert davon, wenn die gerichtliche Klärung hinausgeschoben wird?
Bislang wurde das Instrument selten bei betrieblichen oder arbeitsrechtlichen Konflikten genutzt. Und die Erfahrungen deuten darauf hin, dass es sich in diesen Fällen auch nicht immer eignet. Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat entstehen in der Regel nicht, weil beide Seiten aneinander vorbeireden. Sehr oft spielen hier Machtfragen eine Rolle. Fast immer offensichtlich sind die unterschiedlichen Interessen. Da braucht es dann keinen Mediator, der zwischen den Parteien vermittelt, sondern einen Richter, der eine verbindliche Entscheidung trifft.
November 2013