Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderungen. Die 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Bürsten- und Pinselmacher/in.
Je nach zuständiger Kammer können z.B. die Abschlussbezeichnungen unterschiedlich sein.
Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Bürstenherstellung erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.