Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Du willst Dich zum Meister, zur Technikerin oder zum Fachkaufmann fortbilden? Wenn Du Deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast, hast Du Anspruch auf eine diesbezügliche finanzielle Unterstützung. Dafür gibt es das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Das wurde 2016 überarbeitet – und in diesem Zuge wurde aus dem bisher so genannten "Meister-BAföG“ das neue "Aufstiegs-BAföG". Nach diesem Gesetz steht Dir eine Unterhaltszahlung zu – und zwar einmal als Unterhaltszuschuss zinsfrei und/oder als Darlehen zu niedrigen Zinsen. Auch Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis ca. 10 000 Euro kannst Du so mit einem günstigen Kredit finanzieren. Zuständig sind normalerweise die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung (Kreise und kreisfreie Städte). Nähere Informationen wie auch Beispielrechnungen zum Thema findest Du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: aufstiegs-bafoeg.de