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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Mutterschutz

Als werdende oder frischgebackene Mutter wirst Du vom Gesetz besonders geschützt. So darfst Du vom Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung in der Regel nicht gekündigt werden. Die Mutterschutzfrist beginnt grundsätzlich sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen nach der Entbindung. In diesem Zeitraum darfst Du nicht arbeiten gehen. Du erhältst dennoch Deine volle Vergütung.

Siehe auch: Elternzeit, Ausbildung mit Kind, Studium mit Kind