Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Du bist schwanger? Dann musst Du jetzt besondere Rücksicht auf Dein Baby nehmen - und das muss auch Deine Arbeitgeberin bzw. Dein Arbeitgeber. Dir dürfen keine schweren körperlichen Arbeiten oder andere gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten zugewiesen werden. Ist Deine Schwangerschaft gefährdet, wird Deine Ärztin oder Dein Arzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Trotz des Beschäftigungsverbotes hast Du weiterhin Anspruch auf Deine Ausbildungsvergütung bzw. Dein Gehalt.
Siehe auch: Mutterschutz, Elternzeit, Ausbildung mit Kind, Studium mit Kind