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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Streik

Unser stärkstes Druckmittel ist die Zurückhaltung unserer Arbeitskraft - der Streik. Das Recht auf Streik ist in Deutschland grundgesetzlich verankert und gilt auch für Auszubildende. Gestreikt werden darf allerdings nur im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen. Während laufender Verhandlungen sind nur Warnstreiks erlaubt. Sie dienen dazu, den Druck auf die Arbeitgeber zu erhöhen. Scheitern die Verhandlungen, können wir als Gewerkschaft zu einem "normalen" Streik aufrufen. In diesem Fall erhalten unsere Mitglieder von uns eine finanzielle Streikunterstützung.