Urlaubsgeld
Was ist Urlaubsgeld? Im Gegensatz zum gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub ist das zusätzliche Urlaubsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Es ist für die meisten Beschäftigten in Tarifverträgen geregelt, seltener nur in Arbeitsverträgen. Tarifliches Urlaubsgeld kann nur per Sanierungs-Tarifvertrag ganz oder teilweise gestrichen werden. Das Unternehmen muss dann aber glaubhaft belegen, dass es wirtschaftliche Probleme hat und Gegenleistungen bieten, wie Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen.