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Alles rund um Deinen ArbeitsplatzArbeitslexikon

Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.

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Werkvertrag

„Arbeit – sicher und fair“ – unter diesem Motto wendet sich die IG Metall gegen alle Formen ungesicherter Arbeit. Dazu gehören auch Werkverträge. Das sind Arbeiten, bei denen eine Fremdfirma von einem Betrieb den Auftrag übernimmt, ein bestimmtes „Werk“ eigenständig auszuführen. Anders als bei Leiharbeit muss der Betriebsrat nicht zustimmen. Betriebe schließen darum gerne Werkverträge ab, um die Rechte des Betriebsrats zu umgehen.
Scheinverträge
Der Betriebsrat kann nur dann gegen sie vorgehen, wenn es sich um Schein-Werkverträge handelt. Indizien dafür sind zum Beispiel, dass die Arbeitnehmer nicht nur ein bestimmtes Werk erstellen, sondern in die normale Arbeit eingegliedert sind. Oder dass der Einsatzbetrieb Weisungen erteilt; denn anders als bei Leiharbeit übt bei Werkverträgen die Fremdfirma das Weisungsrecht aus.

Werkverträge haben viele Nachteile. Zum Beispiel verlagern sie das Beschäftigungsrisiko auf die Werkvertrags-Arbeitnehmer, bescheren ihnen eine unsichere Existenz. Ihnen stehen die tariflichen Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen nicht zu. Werkverträge schwächen die Stammbelegschaften. Und die Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte.

Ohne Einflussmöglichkeiten sind die Arbeitnehmervertreter allerdings nicht. Sie haben Informations- und Initiativrechte. Etwa das Recht nach § 80 Absatz 2 BetrVG, zu erfahren, ob, wo und welche Werkvertrags-Arbeitnehmer im Betrieb sind. Sie können checken, wie deren Arbeits- und Entlohnungsbedingungen sind und können Sprechstunden für sie anbieten.

Sie können eine Strategie entwickeln, welche Werkverträge unter welchen Bedingungen zulässig sein sollen, das Thema im Betrieb diskutieren und eine Betriebsvereinbarung abschließen.

April 2014