Tarifrunde Eisen und Stahl 2023/2024
Mehr Geld und Sicherheit in der Stahlindustrie

Verhandlungsergebnis auch in der saarländischen Stahlindustrie: 1500 Euro im April 2024, weitere 1500 Euro in Raten, 5,5 Prozent mehr Geld ab April 2025. Die Arbeitszeit kann zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Transformation auf bis zu 32 Stunden verkürzt werden, mit teilweisem Lohnausgleich.

16. Dezember 202316. 12. 2023 |
Aktualisiert am 27. Februar 202427. 2. 2024


Nach den Tarifabschlüssen in der nordwestdeutschen und ostdeutschen Stahlindustrie im Dezember hat die IG Metall am Montag nun auch in der saarländischen Stahlindustrie ein Verhandlungsergebnis erzielt, das im Wesentlichen den Pilotabschluss aus dem Nordwesten übernimmt.

Die Beschäftigten erhalten im April 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1500 Euro netto (Auszubildende 1000 Euro). Weitere 1500 Euro (Auszubildende 800 Euro) sind in Raten bis November 2024 auszubezahlen: Von Mai bis Oktober gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von 215 Euro netto (Auszubildende jeweils 115 Euro), im November gibt es 210 Euro (Azubis 110 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflationsausgleichsprämie jeweils anteilig.

Sollte die Inflationsausgleichsprämie oder Teile davon bereits im Betrieb ausgezahlt worden sein, dann wird der Betrag, der 3000 Euro brutto ausbezahlt. Die Betriebsparteien können durch freiwillige Betriebsvereinbarung auch andere Auszahlungszeitpunkte vereinbaren.

Ab 1. April 2025 steigen die Entgelte und Auszubildendenvergütung um 5,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft 22 Monate und ist erstmals zum 31. Dezember 2025 kündbar.


Arbeitszeitverkürzung mit bis zu 50 Prozent Lohnausgleich

Zum Thema Arbeitszeit wurde für einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung im Rahmen der Transformation vereinbart:

Kollektive Arbeitszeitverkürzung (im Betrieb): Bei Druck auf die Beschäftigung im Zuge der Transformation können die Betriebsparteien – ausgehend von der Regelarbeitszeit von 35 Stunden – die Arbeitszeit um drei Stunden absenken. Für eine solche kollektive Arbeitszeitverkürzung müssen sich die Betriebsparteien einig sein, dass sich das Unternehmen in der Transformation befindet und die Beschäftigung unter Druck steht. Die Tarifvertragsparteien (Arbeitgeberverband und IG Metall) müssen dies bestätigen.

Im Falle der kollektiven Absenkung der Arbeitszeit wird gestaffelt bis zu einer Stunde mehr vergütet:

34 Stunden: 34 Stunden und 30 Minuten bezahlt

33 Stunden: 33 Stunden und 45 Minuten bezahlt

32 Stunden: 33 Stunden bezahlt

Sollte aus Gründen der Transformation temporär ein Mehrbedarf nötig sein – etwa für einen Parallelbetrieb von alten und neuen Technologien oder für Qualifikation – kann die Arbeitszeit von den Betriebsparteien auch um bis zu drei Stunden erhöht werden. Für die jenseits von 35 Stunden geleistete Arbeit wird die jetzt schon geltende Mehrarbeitsvergütung bezahlt. Das heißt: Länger arbeiten geht, kann aber nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Der Betriebsrat bestimmt mit. Und für die Mehrarbeit muss der Arbeitgeber auch mehr bezahlen: 25 Prozent Zuschlag je Überstunde.

Individuelle Arbeitszeitverkürzung (für einzelne Beschäftigte): Dem Wunsch der Beschäftigten auf Absenkung der individuellen Arbeitszeit auf 33,6 Stunden kann entsprochen werden, sofern dem betriebliche Interessen nicht entgegenstehen. Für ältere Beschäftigte gelten Sonderregeln. Wer mindestens 60 Jahre alt ist und in Schicht arbeitet, kann von Januar 2025 an auf 33,6 Stunden verkürzen, ohne dass dies der Arbeitgeber verhindern kann. Zudem gibt es für diese Personengruppe einen teilweisen Lohnausgleich. Diese Beschäftigten bekommen für 33,6 Stunden Wochenarbeitszeit 34,10 Stunden bezahlt. Die Altersgrenze sinkt in den beiden Folgejahren auf 59 Jahre und auf 58 Jahre. Im Jahre 2027 findet eine Bewertung der Regelung statt.

„Die Herausforderungen für die Stahlindustrie im Tarifgebiet der saarländischen Stahlindustrie sind enorm groß und die wirtschaftliche Lage ist in Teilen angespannt“, erklärte Jörg Köhlinger, Bezirksleiter der IG Metall Mitte und Verhandlungsführer in der saarländischen Stahlindustrie. „Deshalb bin ich sehr froh, dass es gelungen ist, ein tragfähiges Tarifergebnis zu erzielen. Wir wollten keine Zeit verlieren und haben den Sack zugemacht.“

Nordwestdeutsche und ostdeutsche Stahlindustrie

In der nordwestdeutschen und in der ostdeutschen Stahlindustrie hat die IG Metall bereits im Dezember Tarifergebnisse erzielt, an denen sich nun auch die saarländische Stahlindustrie orientiert hat. In der saarländischen Stahlindustrie gelten eigene Tarifverträge mit einer um drei Monate nach hinten verschobenen Laufzeit.

Verhandlungsergebnis Eisen- und Stahlindustrie 2023

für die nordwestdeutsche und ostdeutsche Stahlindustrie (saarländische Stahlindustrie: drei Monate später)

Tarifergebnis Eisen und Stahl 2023 - Inflationsausgleichsprämie Januar 2024
Tarifergebnis Eisen und Stahl 2023 - Inflationsausgleichsprämie Februar bis November 2024
Tarifergebnis Eisen und Stahl 2023 - 5,5 Prozent mehr Geld ab Januar 2025
Tarifergebnis Eisen und Stahl 2023 - Kollektive Arbeitszeitverkürzung
Tarifergebnis Eisen und Stahl 2023 - Verkürzte Vollzeit
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