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Was versteht man unter Beschäftigungssicherung?
Beschäftigungssicherung bezeichnet alle Formen der Sicherung von Arbeitsplätzen in den Betrieben durch betriebliche oder tarifliche Regelungen.
Welche Formen der Beschäftigungssicherung gibt es?
Es gibt „harte“ Regelungen, nach denen eine feste Anzahl von Arbeitsplätzen im Betrieb erhalten bleiben muss. Häufiger wird der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. „Sozialverträglicher“ Abbau, etwa über freiwilliges Ausscheiden, Altersübergänge oder Einstellungsstopp ist dann jedoch möglich. In der derzeitigen Krise überwiegen „weiche“ Regelungen wie die Kurzarbeit oder abgesenkte Arbeitszeit nach dem Tarifvertrag Beschäftigungssicherung. Sie können Kündigungen kurzfristig vermeiden, schließen diese jedoch nicht aus.