Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Wenn Dein Arbeitgeber will, dass Du Überstunden machst, muss er sich erst die Zustimmung des Betriebsrates holen. Die Überstunden, die Du leistest, müssen dem Ausbildungszweck dienen. Außerdem muss ein entsprechender Zeitausgleich vereinbart werden. Wenn Du unter 18 bist, darfst Du keine Überstunden machen. Einzige Ausnahme: Du willst einen freien Tag zwischen einem Feiertag und einem Wochenende machen und arbeitest vor - dann aber täglich höchstens eine halbe Stunde.