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GlossarAusbildung von A bis Z

Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium

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Untersuchung

Unter 18? Dann musst Du Dich vor Deiner Ausbildung von einem Arzt oder einer Ärztin untersuchen lassen und Deinem Betrieb eine Bescheinigung darüber vorlegen. Die zweite Untersuchung wird am Ende Deines ersten Ausbildungsjahres fällig. Sie dient zur Kontrolle, ob Deine Ausbildung oder bestimmte Arbeiten Deiner Gesundheit schaden. Auch diese Untersuchung musst Du Dir von Deinem Arzt oder Deiner Ärztin bescheinigen lassen. Manche Unternehmen verlangen die Untersuchung durch den Werks- oder Innungsarzt. Achtung: Der zweite Check sollte frühestens nach neun und spätestens nach zwölf Monaten stattfinden. Dem Arbeitgeber werden aus Datenschutzgründen keine Krankheitsbezeichnungen mitgeteilt. Die Untersuchung ist für Dich kostenlos.