Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
In Deinem Ausbildungsvertrag bzw. Arbeitsvertrag steht, wie viel Urlaub Du hast. Per Gesetz stehen Unter-18-jährigen Azubis 25, unter 17-jährigen Azubis 27 Werktage und unter 16-jährigen Azubis 30 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Volljährige haben Anspruch auf 24 Werktage. Das sind Mindeststandards. Weniger Urlaub darfst Du nicht haben. Die IG Metall hat in ihren Tarifverträgen mehr Urlaub ausgehandelt. Meistens sind es 30 Arbeitstage - also volle sechs Wochen, unabhängig vom Alter.