Dein Lexikon rund um Berufsbildung und duales Studium
Solltest Du einen Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit erleiden, kommt für die Kosten die Gesetzliche Unfallversicherung auf. Das gilt auch für Unfälle an Berufsschulen oder Hochschulen/Universitäten sowie auf den Wegen dorthin. Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führt, vom Arbeitgeber oder dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin der Berufsgenossenschaft gemeldet werden muss. Sollte es Probleme geben, sprich Deinen Betriebsrat oder Deine JAV an.