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Ausbildung & Duales StudiumIn Ausbildung und Studium durchstarten

Vergütung, Probezeit, Berufsschule - wir erklären, was du zum Start in die Ausbildung oder das duale Studium wissen musst.

Vergütung, Probezeit, Berufsschule - wir erklären, was du zum Start in die Ausbildung oder das duale Studium wissen musst.



Ob Ausbildung oder duales Studium: Damit du für die Herausforderungen in deinem neuen Lebensabschnitt gut gewappnet bist, haben wir hier Tipps und Infos für dich zusammen gestellt. Wir beantworten kurz und knapp neun Fragen, die sich Auszubildende häufig stellen. Außerdem gehen wir das Thema Finanzen an: Was gibt es an finanzieller Unterstützung, was solltest du zu deiner Ausbildungsvergütung wissen? Und natürlich erklären wir, wie und wo du bei Problemen Hilfe bekommst.
 

1/9 - Welche Unterlagen brauche ich zum Ausbildungsstart?

Das wichtigste Schriftstück ist dein Ausbildungsvertrag. Folgende Punkte sollte er mindestens enthalten:

  • Dauer der Probezeit
  • Dauer der Arbeitszeit
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Höhe der Ausbildungsvergütung
  • Kündigungsregelungen
  • Sonderzahlungen
  • Beginn, Dauer, Art und Ziel der Ausbildung

Außerdem musst du deinem Ausbildungsunternehmen zu Beginn deine Steueridentifikationsnummer mitteilen. Sofern sie dir nicht vorliegt, kannst du sie bei deinem zuständigen Finanzamt erfragen. Zudem bekommst du von der Deutschen Rentenversicherung deine Sozialversicherungsnummer zugesendet. Die Versicherungsnummer wird einmalig vergeben und bleibt ein Leben lang gültig. Sie beinhaltet unter anderem das Geburtsdatum, aus welchem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Der Sozialversicherungsausweis ist ebenso sorgfältig zu behandeln wie der Personalausweis. Bei jedem Beschäftigungsbeginn oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt man diesen Ausweis zum Nachweis der persönlichen Versicherungsnummer. Darüber hinaus braucht die Personalabteilung deine Krankenversicherung und die Daten deines Girokontos.

2/9 - Wie lange habe ich Probezeit?

Das Berufsbildungsgesetz legt fest: Die Probezeit muss mindestens einen und darf maximal vier Monate dauern. In dieser Zeit sollen sich Arbeitgeber und Azubi gegenseitig kennenlernen. So kannst du überprüfen, ob du den für dich richtigen Beruf gewählt hast. Während der Probezeit kannst sowohl du als Azubi als auch der Betrieb von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

3/9 - Muss ich in die Berufsschule?

Ja, der Unterricht in der Berufsschule ist ein wichtiger Bestandteil deiner betrieblichen Ausbildung. In der Regel ist er ist für alle Azubis verpflichtend. Er findet entweder im Block oder in Teilzeit statt. Dein Arbeitgeber muss dich für diese Zeit bezahlt freistellen. Außerdem müssen dir alle Ausbildungsmittel, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind, kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Wie die Schulzeit genau geregelt ist, erfährst du im Ratgeber Berufsschule.

 

Ausbildung & duales Studium

4/9 - Muss ich jede Aufgabe erledigen, die mir aufgetragen wird?

Häufig kommt es vor, dass gerade Auszubildende Aufgaben bekommen, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese „Aufgaben“ nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten. Welche Tätigkeiten dazugehören, lässt sich jedoch nicht immer genau festlegen. Beispielsweise sind in der kaufmännischen Ausbildung Ablage- und Kopierarbeiten auch Bestandteile der Ausbildung. Wenn diese Tätigkeiten jedoch dominieren oder gar ausschließlich vom Auszubildenden erledigt werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und können als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft werden. Sie sind verboten, denn Auszubildende sollen nicht als billige Arbeitskräfte missbraucht werden.

Welche Tätigkeiten genau vorgeschrieben sind, steht im jeweiligen Ausbildungsrahmenplan – das Auto des Chefs waschen oder ständig Botengänge erledigen, gehört aber definitiv nicht dazu. Ausbildungsrahmenpläne zu sämtlichen Berufen findest Du auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung.

5/9 - Woran erkenne ich eine gute Ausbildungsstelle?

Deine Ausbildung im Betrieb sollte zeitlich und inhaltlich gut strukturiert sein. Zu diesem Zweck stellt der Ausbilder einen Ausbildungsplan auf, den du zu Beginn ausgehändigt bekommst. Er stellt sicher, dass du alle Inhalte und Tätigkeiten lernst, die für deinen Beruf notwendig und wichtig sind. Wenn du ständig ausbildungsfremde Tätigkeiten aufgebrummt bekommst, ist das nicht zulässig. In diesem Fall solltest du dich an deine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) im Betrieb oder an deinen Betriebsrat wenden. Auch Überstunden, die nicht dem Zweck der Ausbildung dienen – und die womöglich nicht einmal vergütet werden oder durch Freizeit ausgeglichen werden können – sind verboten. Auch hier gilt: JAV, Betriebsrat oder deine zuständige IG Metall vor Ort ansprechen und weitere Schritte klären. Mehr Kriterien für eine gute Ausbildung findest du in der Checkliste Ausbildungsqualität.

6/9 - Was ist mit Überstunden?

Lass dich in Deiner Ausbildung nicht auf Überstunden ein. Wer eine Ausbildung macht, ist ausschließlich für den Zweck beschäftigt, einen Beruf zu erlernen. Dazu reicht die tägliche Ausbildungszeit völlig aus. Ordnet der Arbeitgeber Überstunden an, müssen diese immer dem Ausbildungszweck dienen. Das heißt, ein Ausbilder muss anwesend sein und Ausbildung muss stattfinden. Der Arbeitgeber muss Überstunden mit Mehrarbeitszuschlag auszahlen oder mit entsprechendem Zeitzuschlag durch Freizeit ausgleichen.

 

 

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7/9 - Wie viel Urlaub steht mir zu?

Im Ausbildungsvertrag steht, wie viel Urlaubstage es pro Jahr gibt. Unsere Tarifverträge sehen bis auf wenige Ausnahmen 30 Tage Urlaub vor. Der Jahresurlaub ist im laufenden Kalenderjahr zu nehmen, davon muss dir der Arbeitgeber mindestens zwei Wochen am Stück gewähren. Wir raten, den Urlaubsantrag frühzeitig schriftlich zu stellen. Darauf muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats reagieren.

8/9 - Übernahme nach der Ausbildung?

Seit 2012 haben Azubis, die IG Metall-Mitglied sind, nach erfolgreicher Ausbildung grundsätzlich einen tariflichen Anspruch auf unbefristete Übernahme. Das haben wir in der Metall- und Elektrobranche, in der Eisen- und Stahlindustrie, in der Holz- und Kunststoffbranche sowie in vielen Handwerksbereichen durchgesetzt. Hier muss der Betriebsrat gemeinsam mit dem Arbeitgeber den Personalbedarf feststellen und planen, wie viele Ausgelernte in ein festes Arbeitsverhältnis übernommen werden. Wenn nach dieser Personalbedarfsplanung feststeht, dass eine unbefristete Übernahme möglich ist, besteht ein Anspruch darauf. Auch wenn der Betrieb über Bedarf ausbildet, haben Ausgelernte einen Anspruch darauf, mindestens für ein Jahr beschäftigt zu werden – es sei denn, Betriebsrat und Arbeitgeber haben dazu etwas anderes vereinbart.

9/9 - Mein Ausbilder schickt mich nach Hause, weil es keine Arbeit mehr im Betrieb gibt. Was passiert jetzt mit mir und meiner Ausbildung?

Wenn der Ausbildungsbetrieb dich nach Hause schickt, verzichtet er auf deine Ausbildungsleistung beziehungsweise deine Arbeitskraft. Eine Berechnung von Minusstunden ist in diesem Fall nicht rechtens. Die Ausbildungsvergütung muss weitergezahlt werden, wenn die Ausbildung aus Gründen, für die du nichts kannst, ausfällt, obwohl du bereitstehen würdest.

 

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