Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Metallforderungen zur Bundestagwahl 2025Beschäftigung sichern und gute Arbeit stärken

Der Arbeitsmarkt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie führen zu umfangreichen Verschiebungen innerhalb und zwischen Branchen, Betrieben und Tätigkeiten.

Der Arbeitsmarkt befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie führen zu umfangreichen Verschiebungen innerhalb und zwischen Branchen, Betrieben und Tätigkeiten.



Die Industriebereiche sind in besonderem Maß betroffen. Um die beschäftigungspolitischen Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, sind alle Akteure gefragt – auch die Politik. Sie muss die nötigen Rahmenbedingungen schaffen für die Sicherung von Beschäftigung, Aus- und Weiterbildung sowie gute Arbeit.

Die Lage ist komplex: Fachkräftebedarfe auf der einen Seite – Arbeitsplatzabbau auf der anderen. Ob im Bereich der E-Mobilität, der Energiewende oder im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz – die Tätigkeiten der Beschäftigten verändern sich teils grundlegend. In vielen Zukunftsfeldern werden Fachkräfte gesucht. Neue Produkte, neue Standorte, neue Technologien siedeln sich an. Ganze Regionen verändern sich. Gleichzeitig werden in diversen Bereichen Arbeitsplätze abgebaut.


Beschäftigung sichern durch aktive Arbeitsmarktpolitik

Die IG Metall will Standorte und Beschäftigung sichern. Erstes Ziel ist es, zukunftsfeste Perspektiven im angestammten Betrieb zu erreichen. Das wollen wir mit einer Arbeitsmarktpolitik erreichen, die in schwierigen Phasen für Sicherheit sorgt. Hier sollte auf bewährte Instrumente, wie insbesondere Kurzarbeit, zurückgegriffen und diese bei Bedarf angepasst werden.

Zudem gilt es, den eingeschlagenen Weg einer zukunftsorientierten, aktiven Arbeitsmarktpolitik fortzusetzen. Der Ausbau der Beratung und Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten ist richtig. Diesen gilt es weiter zu beschreiten. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass hinsichtlich der Praktikabilität der Instrumente nachjustiert werden muss.


Garantierter Zugang zu einer vollqualifizierenden beruflichen Erstausbildung

Qualifizierte Arbeitskräfte sind ein Standortfaktor. Um die Fachkräftebasis zu sichern, muss auch die Förderung für Ausbildungssuchende weiterentwickelt werden. Für einen gelingenden Übergang zwischen Schule und Beruf muss bei den Jugendberufsagenturen ein systematisches Übergangsmanagement aufgebaut werden.

Weiterhin ist es notwendig, gute Bedingungen und Standards für die duale Berufsausbildung und das duale Studium zu schaffen. Alle jungen Menschen sollten Zugang zu einer vollqualifizierenden beruflichen Erstausbildung haben, finanziert durch einen vom Bund gesetzlich zu schaffenden Zukunftsfonds für Ausbildung.


Von Arbeit in Arbeit

Gibt es keine Perspektiven im Ursprungsbetrieb, gilt es, Brücken in neue, gute Arbeit zu bauen. Transferkurzarbeit ist eine Brücke in neue Beschäftigung.  Die Qualifizierung in Transfergesellschaften muss gestärkt werden (Fristenregelungen für Qualifizierungen ersatzlos streichen; Zahlung des Weiterbildungsgeldes für begonnene abschlussbezogene Qualifizierung). Damit Weiterbildungsträger die nötigen Weiterbildungen für Beschäftigte und Arbeitslose qualitativ hochwertig durchführen (können), müssen die Erstattungskostensätze dringend reformiert werden.

Auch Arbeitsmarktdrehscheiben sind eine Möglichkeit, Beschäftigten einen reibungslosen Jobwechsel inklusive Qualifizierung und ohne Phasen von Arbeitslosigkeit zu ermöglichen. Sie können eine Win-Win-Situation für Betriebe und Beschäftigte darstellen. Das Gelingen ist aber an die Bedingungen vor Ort sowie einige zentrale Kriterien geknüpft. Beispielsweise sind eine frühzeitige und enge Einbindung von Gewerkschaften und Betriebsräten sowie freiwillige Wechsel zwingend. Gute Arbeit und Tarifbindung sollten zudem das Ziel sein.


Arbeitslosenversicherung weiterentwickeln

Wandel braucht soziale Sicherheit. Deshalb muss die Arbeitslosenversicherung wieder zum zentralen sozialen Sicherungssystem bei Arbeitslosigkeit werden. Ziel sollte die Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung zu einer „Arbeitsversicherung“ sein, um über den Lebenslauf hinweg und präventiv die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und berufliche Perspektiven zu verbessern.

Der Fokus sollte sich stärker auf Beratung und Qualifizierung statt schneller Vermittlung richten. Hierfür müssen entsprechend Mittel und Personal bei der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Zudem sollte eine Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf bis zu 36 Monate erfolgen, ebenso eine Verbesserung des Schutzes für Beschäftigte, die jahrzehntelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, sowie eine Ausweitung der Rahmenfrist auf drei Jahre.


Was die IG Metall fordert:

  • Sicherung von Beschäftigung durch Kurzarbeit, ggf. Anpassung der Regelungen an Verhältnisse (Verlängerung Bezugsdauer, erleichterte Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld)
  • Qualifizierung von Beschäftigten durch mehr Beratung und Förderung stärken
  • Weiterentwicklung der bestehenden Förderinstrumente zur Qualifizierung im SGB III: insbesondere Vereinfachung der betrieblichen Eignungserfordernisse, Reform der Zertifizierungsprozesse
  • dauerhafte Überwindung der Sperrklinken zwischen den Förderschienen der Arbeitsförderung (SGB III) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) durch dauerhafte Abschaffung des §22 SGB III
  • den Zugang zu einer vollqualifizierenden beruflichen Erstausbildung für alle jungen Menschen, finanziert durch einen Zukunftsfonds (echte Ausbildungsgarantie)
  • den Aufbau und die Stärkung eines systematischen Übergangsmanagements (bei den Jugendberufsagenturen)
  • Weiterentwicklung von Job-to-Job-Instrumenten wie z.B. Arbeitsmarktdrehscheiben unter Einbeziehung von Betriebsräten und Gewerkschaften
  • Verbesserung der Regelungen im Transferkurzarbeitergeld: bis zu 24 Monate Bezugsdauer, Streichung Fristenregelung für Qualifizierung, förderfähige Ausbildungen, Aufstockung bei Qualifizierung insbesondere bei abschlussbezogener Weiterbildung
  • Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung:
  1. Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf bis zu 36 Monate und verbesserter Schutz für langjährig Versicherte
  2. Ausweitung der Rahmenfrist auf 36 Monate
Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Newsletter bestellen