Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Metallforderungen zur Bundestagwahl 2025Für eine starke Tarifautonomie und mehr Tarifbindung

Tarifpolitik ist das wesentliche Instrument zur Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unter demokratischer Einbeziehung der Beschäftigten und auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern.

Tarifpolitik ist das wesentliche Instrument zur Gestaltung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen unter demokratischer Einbeziehung der Beschäftigten und auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern.



Die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie sorgt für eine angemessene Beteiligung der Beschäftigten am erwirtschafteten Wohlstand und ist ein essenzieller Bestandteil des demokratischen Sozialstaats. Tarifverträge sorgen für faire Verhältnisse in den Betrieben und haben über ihren eigentlichen Geltungsbereich hinaus eine wichtige Ordnungs- und Orientierungsfunktion.

Tarifautonomie und das Tarifvertragssystem stehen aber unter Druck: Seit Jahren sinkt die Tarifbindung, 2023 galt nur noch für etwa 24 Prozent der Betriebe und ungefähr 50 Prozent der Beschäftigten ein Tarifvertrag. Die Gewerkschaften stemmen sich gegen diesen Trend, die IG Metall kämpft für mehr Tarifbindung und mehr Durchsetzungskraft in Betrieben und Fläche.

Der Gesetzgeber darf hier nicht tatenlos zusehen: Die Mindestlohn-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die Mitgliedsstaaten sogar dazu, Tarifverhandlungen zu fördern und die Tarifbindung zu erhöhen. Dazu soll die Bundesrepublik Deutschland einen Aktionsplan aufstellen und umsetzen.


Es ist Zeit: Das Bundestariftreuegesetz muss endlich kommen

Bund, Länder und Kommunen sind wichtige Auftraggeber. Eine öffentliche Vergabe, die nur noch an Unternehmen erfolgt, die Tarifverträge anwenden, stärkt nicht nur die Geltung von Tarifverträgen. Dadurch werden auch Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping unterbunden. Eine Tariftreueregelung muss dabei auch klare Kontroll- und Sanktionsmechanismen enthalten. Damit einhergehend muss bei der Vergabe von staatlichen Mitteln und Förderprogrammen die Tarifbindung als verbindliches Kriterium Berücksichtigung finden: Nur wer Tarifverträge einhält und damit faire Arbeitsbedingungen im Unternehmen respektiert, soll von staatlichen Zuwendungen profitieren.


Tarifbindung stärken!

Um einen substanziellen Beitrag zur Erhöhung der Tarifbindung zu leisten, ist eine gesetzliche Flankierung von Methoden zur Mitgliederdifferenzierung für Tarifvertragsparteien notwendig.

Umstrukturierungen dürfen nicht zu Lasten der Beschäftigten und der bisherigen Tarifbindung gehen! Es ist notwendig, den bisher bestehenden „Königsweg der Tarifflucht“ zu beenden und eine kollektive und zwingende Weitergeltung der bisherigen tariflichen Regelungen auch bei Betriebsabspaltungen sicherzustellen.


Innungen in die Pflicht nehmen

Der Gesetzgeber hat in der Handwerksordnung die öffentlich-rechtlichen Innungen damit beauftragt, Tarifverträge abzuschließen. Dieser verliehenen Rolle werden die Innungen immer seltener gerecht. Sie entziehen sich dem Abschluss von Tarifverträgen, mit fatalen Folgen für die Tarifbindung und die Arbeitsbedingungen in vielen Handwerksbereichen.

Negativ hinzu kommt, dass Gewerkschaften im kleinteilig geprägten Handwerk in vielen Bereichen nicht die Möglichkeit haben, auf diese Form der Tarifflucht wirksam zu reagieren. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Innungen ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag nachkommen, auch durch die Bedrohung mit der Aberkennung ihres Status’ einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft.


Hände weg vom Streikrecht!

Neben der notwendigen Umsetzung eines nationalen Aktionsplans zur Stärkung der Tarifbindung muss eine künftige Bundesregierung aber auch klarstellen, dass sie die in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes garantierte Tarifautonomie und die für ihre Umsetzung notwendigen Instrumente respektiert. Tarifverträge fallen nicht vom Himmel, die Erfahrung zeigt: Ohne Überwindung der Widerstände der Arbeitgeber geht es nicht.

Zur Durchsetzung guter Arbeitsbedingungen brauchen Gewerkschaften eine starke Mitgliedschaft und das Instrument des Streiks. Die jüngsten Auseinandersetzungen im Verkehrsbereich und im öffentlichen Dienst haben wieder diejenigen auf den Plan gerufen, die schon in der Vergangenheit die Axt an die Wurzeln des Streikrechts legen wollten. Die IG Metall tritt jeder Einschränkung im Arbeitskampfrecht entschieden entgegen.


Was die IG Metall fordert:

  • Aufstellung und Umsetzung eines Aktionsplans zur Förderung von Tarifverhandlungen und Erhöhung der Tarifbindung (gemäß Mindestlohnrichtlinie) mit den Sozialpartnern
  • gesetzliche Flankierung von Methoden zur Mitgliederdifferenzierung für Tarifvertragsparteien
  • Bundestariftreuegesetz gegen Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping
  • Fortgeltung von Tarifverträgen bei Betriebsaufspaltungen
  • konsequente Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrags von Handwerks-Innungen, auch Tarifverträge abzuschließen
  • Hände weg vom Streikrecht
Unsere Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Newsletter bestellen