Zugleich wird das Rentenniveau sinken. Betriebsrenten und private Vorsorge können die drohenden Versorgungslücken nicht schließen. Klar ist: Um Beschäftigten im Alter eine solidarische und zukunftsfeste Rente zu sichern, muss es einen Kurswechsel in der Rentenpolitik geben. Die IG Metall fordert daher die Stärkung der gesetzlichen Rente und den Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung.
Um die gesetzliche Rente zu sichern, muss das Rentenniveau langfristig stabilisiert und erhöht werden. Ohne Kurskorrektur drohen das Sicherungsniveau in den nächsten Jahren dramatisch zu sinken und die Versorgungslücken zuzunehmen. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet die Abkopplung der Entwicklung der Renten von der Entwicklung der Löhne. Die gesetzliche Rente trägt damit immer weniger zur Lebensstandardsicherung im Alter bei! Gesellschaftlich droht sich damit eine Situation stetig steigender Altersarmut in Deutschland noch weiter zu verschärfen.
Die zusätzliche private Vorsorge kann diese Versorgungslücken nicht wie versprochen füllen. Die Abschluss- und Verwaltungskosten von Riester-Verträgen sind zu hoch. Die Arbeitgeber sind an der Finanzierung der privaten Altersvorsorge nicht beteiligt und auch bei den Betriebsrenten übernehmen sie noch zu wenig Verantwortung. Die Kosten einer alternden Gesellschaft werden damit zunehmend den Beschäftigten allein aufgebürdet.
In den aktuellen und kommenden Umbrüchen der Arbeitsgesellschaft sind ein realistisches Renteneintrittsalter sowie flexible und gesicherte Übergänge in den Ruhestand besonders wichtig. Bereits heute schaffen es viele Beschäftigte nicht in Arbeit bis zur Regelaltersgrenze. Forderungen nach einer grundsätzlichen Erhöhung des Renteneintrittsalters oder zur Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, sind realitätsfern und passen nicht zur Realität der Arbeitswelt. Ihnen erteilt die IG Metall eine klare Absage. Ein weiteres Drehen an dieser Schraube würde für viele Beschäftigte weitere Rentenkürzungen bedeuten.
Bereits heute sind viele Rentnerinnen und Rentner im Alter zwischen 65 und 74 Jahren erwerbstätig. Für einen Teil ist die Freude an der Arbeit ausschlaggebend - für andere sind es finanzielle Gründe. 33 Prozent der Rentnerinnen und Rentner, die einer Erwerbstätigkeit nachgingen, arbeiten aus finanzieller Notwendigkeit (Statistisches Bundesamt).
Arbeiten im Rentenalter ist bereits heute durch Zuschläge sowie höhere Rentenanwartschaften attraktiv, aber für viele Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen eine Belastung. Alterns(gerechte) Arbeit bis zum Rentenalter sollte daher stärker in den Vordergrund rücken als finanzielle Anreize für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner.
Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung
Ein Leben lang gearbeitet und trotzdem arm? Das darf nicht sein! Doch für viele sieht so die Realität aus. Besonders bedroht ist, wer in Teilzeit arbeitet, und wenig verdient. Dagegen helfen Tariflöhne, eine gut ausgebaute Kinderbetreuung und ein starker Sozialstaat.
Um die gesetzliche Rente zu sichern und gerecht zu finanzieren, sollten einige Stellschrauben angepackt werden. “Versicherungsfremde” Leistungen müssen systemgerecht finanziert und die Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung deutlich erhöht werden. Mittel- bis langfristig ist die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung, in die alle Berufsgruppen einbezogen sind, ein zentraler Reformansatz.
Für den einzelnen Beschäftigten sollte darüber hinaus die Möglichkeit freiwillig und zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, erleichtert werden.
Als Ergänzung zu einer gestärkten gesetzlichen Rente ist eine verbesserte arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung (bAV) als zweite tragende Säule im System der Alterssicherung notwendig. Sie kann einen zentralen Beitrag zur individuellen Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung sowie zur Hinterbliebenenversorgung leisten. Hierfür bedarf es weiterer Verbesserungen.
Was die IG Metall fordert:
- Stabilisierung des Rentenniveaus und schrittweise Anhebung auf 53 Prozent
- Fortbestand der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren und keine Erhöhung des Renteneintrittsalters, stattdessen gesicherte und flexible Altersübergänge
- Gute Renten – solidarisch finanziert:
- solidarische Erwerbstätigenversicherung, in die alle Berufsgruppen einbezogen werden
- höhere Bundeszuschüsse und systemgerechte Finanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen
- Erleichterungen und Vereinfachung der Möglichkeit freiwilliger zusätzlicher Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, insbesondere durch ein grundsätzliches Recht auf zusätzliche Beitragszahlungen für Pflichtversicherte
- Verbesserungen bei der ergänzenden betrieblichen Altersversorgung (schrittweise Umschichtung der Fördermittel der dritten Säule in die betriebliche Altersversorgung)