Kurze Informationen von A bis Z - In unserem Arbeitslexikon kannst Du Begriffe zur Arbeitswelt und einem guten Leben nachschauen.
Will ein Arbeitgeber den Arbeitsvertrag eines Beschäftigten verändern, braucht er dafür dessen Einverständnis. Über den Weg einer Änderungskündigung kann er durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung den geltenden Vertrag beenden und gleichzeitig einen anderen Vertrag zu anderen – in der Regel schlechteren – Bedingungen anbieten. Solll der Arbeitnehmer etwa in einer anderen Abteilung des Unternehmens mit veränderter Arbeitszeit und schlechterer Bezahlung eingesetzt werden, muss er einen neuen Arbeitsvertrag bekommen – deshalb ist eine Änderungskündigung nötig.
Grudsätzlich ist auch eine Änderungskündung eine echte Kündigung. Daher müssen die entsprechenden Voraussetzungen wie Kündigungsfrist, Information des Betriebsrats erfüllt werden. In der Folge ist sie mit dem Angebot verbunden, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.
Der Beschäftigte muss innerhalb von drei Wochen auf die Änderungskündigung reagieren. Dabei gibt es drei Möglichkeiten: