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Ein Anerkennungstarifvertrag ist ein Tarifvertrag mit einem (nicht über den Arbeitgeberverband tarifgebundenen) Arbeitgeber, in dem die Geltung der Tarifverträge einer Branche vereinbart („anerkannt“) wird. Verbesserungen im Flächentarifvertrag kommen den IG Metall-Mitgliedern des Betriebs automatisch zugute, soweit auf die jeweils aktuelle Fassung der Tarifverträge verwiesen wird. In der Regel werden alle Tarifverträge aus der Fläche anerkannt, es kann aber auch die Anerkennung nur einzelner Tarifverträge (zum Beispiel Manteltarifvertrag) vereinbart werden. Je nach Gestaltung können die Beschäftigten auch bei der Tarifbewegung ihrer Branche aktiv mitmachen (hierzu rechtzeitig die IG Metall Bezirksleitung fragen).
Mai 2014