Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Bei einer linearen Tariferhöhung werden die Entgelte um den gleichen prozentualen Satz erhöht.
Der Gegensatz sind unterschiedliche Erhöhungs-Prozente oder Erhöhung um Festbetrag oder Mindestbetrag. Kehrseite ist, dass die absoluten Beträge zwischen den Entgeltgruppen größer werden.
Beispiel
„Die Löhne und Gehälter werden ab 01.04.2003 um 2,5 Prozent erhöht.“
Zum Nachlesen
Tarifverträge