Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Abgeschlossene Tarifverträge werden registriert (§ 6 Tarifvertragsgesetz).
Ein Tarifregister wird beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie bei den Länderarbeits- bzw. Ländersozialministerien geführt. An sie müssen alle Tarifverträge übersandt werden – entweder vom Arbeitgeber/Arbeitgeberverband oder von der Gewerkschaft. Das Bundesministerium erhält ein Original und zwei Kopien, die Länderministerien drei Kopien. Die Registrierung ist nicht Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit von Tarifverträgen.
Auch bei der IG Metall gibt es ein Tarifarchiv. In diesem Archiv werden alle abgeschlossenen Tarifverträge (Flächen-, Firmen, Ergänzungs-, Sonder- und Zusatztarifverträge etc.) gesammelt, einschließlich der Änderungen. Tarifverträge sind deshalb dem IG Metall-Tarifarchiv zu übersenden.
Beispiel
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Tarifregister
53107 Bonn
Registrierung von Tarifverträgen
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend übersenden wir Ihnen je ein Original sowie zwei Kopien des nachstehend aufgeführten Tarifvertrages:
Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Bettwarenindustrie der BRD – alte Bundesländer – vom 11. Februar 2003.
Damit ist der Lohntarifvertrag vom 18.12.2001 außer Kraft getreten.
Zum Nachlesen
Däubler, Tarifvertragsrecht, Rn. 1290 ff.