Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Die salvatorische Klausel sichert die Gültigkeit einer vertraglichen Vereinbarung oder eines Tarifvertrages für den Fall, dass einzelne Bestimmungen entweder bereits bei Abschluss ungültig waren oder später, beispielsweise durch eine Gesetzesänderung nachträglich ungültig werden.
Eine solche Klausel soll die Wirksamkeit des Vertragswerkes absichern, eine fehlerhafte Vorschrift soll nicht den Bestand des gesamtes Vertrages gefährden. Oft enthalten salvatorische Klauseln eine Regelung, dass die Vertragsparteien die ungültige Regelung durch eine neue, inhaltlich entsprechende Regelung ersetzen.
Beispiele
Zum Nachlesen
in einzelnen Tarifverträgen