Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Der Festbetrag ist eine Tariferhöhung in Form eines einheitlichen Euro-Betrages, der in die Entgelttabellen eingeht. Er bewirkt, dass die unteren Entgeltgruppen prozentual relativ stark und die oberen Entgeltgruppen relativ gering angehoben werden („soziale Komponente“). Wird gelegentlich gefordert, aber selten vereinbart.
Beispiel
„Anhebung der Löhne und Gehälter um 0,50 Euro pro Stunde.“ (Forderung für die Beschäftigten im Einzelhandel Bayern, 2003)
Zum Nachlesen
WSI, Tarifhandbuch 2003, Seite 275