Bitte aktiviere JavaScript in Deinem Browser, um die volle Funktionalität der Website nutzen zu können.

Online-ServicePersönliche IG Metall-Leistungen ausrechnen

Streikgeld, Freizeitunfallversicherung, Unterstützung im Todesfall: Gib einfach Dein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt in den Leistungsrechner ein und erhalte eine Übersicht der Leistungen, die Du von der IG Metall erhalten kannst.



Leistungsrechner

Leistungsrechner

Bei einem durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen von 3.000,00 pro Monat beträgt der Beitrag bei Vollbeschäftigung (1 Prozent des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens) monatlich:

30€

Deine Leistungen

Nach Satzung der IG Metall stehen Dir folgende Leistungen zu Verfügung:

Leistungsbeschreibung
Leistungshöhe in €
Mitgliedschaft ab
Streikunterstützung für eine Woche (§23)

360,00€

390,00€

420,00€

3 Monate

12 Monate

60 Monate

§ 23 Unterstützung bei Streik

1. Unterstützung bei einem vom Vorstand beschlossenen Streik, für den Unterstützungsleistung vom Vorstand genehmigt ist, können Mitglieder nur erhalten, wenn sie bei Beginn der dem Streik vorausgehenden Urabstimmung der Gewerkschaft mindestens drei Monate angehörten und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

2. Die Unterstützungssätze betragen für eine Streikwoche: bei einer Beitragsleistung über 3 bis 12 Monate das 12-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 12 bis 60 Monate das 13-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 60 Monate das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; Auszubildende erhalten das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; für Resttage einer Streikwoche wird die Unterstützung anteilig berechnet.

3. Die Höhe der Unterstützung wird nach dem Durchschnitt der letzten drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 - für drei volle Kalendermonate - vor dem Kalendermonat der Urabstimmung errechnet. Bei Mitgliedern, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund keine drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 entrichten konnten, wird/werden die/der zuletzt gezahlte/n Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zur Berechnung der Unterstützung herangezogen.

4. Mitglieder, die mehreren Gewerkschaften angehören, können bei Streik Anspruch auf Unterstützung nur bei der Gewerkschaft erheben, die für die Durchführung der Bewegung zuständig ist.

5. Die Zahlung der Unterstützung erfolgt nach Erfüllung der durch den Ortsvorstand angeordneten Kontrollmaßnahmen. Der Zahlungstermin wird vom Vorstand nach Abstimmung mit dem Ortsvorstand festgelegt. Die Unterstützung beginnt mit dem ersten Werktag des Streiks. Ein auf einen Werktag fallender Feiertag gilt als Werktag.


Streikunterstützung für vier Wochen (§23)

1440,00€

1560,00€

1680,00€

3 Monate

12 Monate

60 Monate

§ 23 Unterstützung bei Streik

1. Unterstützung bei einem vom Vorstand beschlossenen Streik, für den Unterstützungsleistung vom Vorstand genehmigt ist, können Mitglieder nur erhalten, wenn sie bei Beginn der dem Streik vorausgehenden Urabstimmung der Gewerkschaft mindestens drei Monate angehörten und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

2. Die Unterstützungssätze betragen für eine Streikwoche: bei einer Beitragsleistung über 3 bis 12 Monate das 12-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 12 bis 60 Monate das 13-fache des Durchschnittsbeitrages; bei einer Beitragsleistung über 60 Monate das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; Auszubildende erhalten das 14-fache des Durchschnittsbeitrages; für Resttage einer Streikwoche wird die Unterstützung anteilig berechnet.

3. Die Höhe der Unterstützung wird nach dem Durchschnitt der letzten drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 - für drei volle Kalendermonate - vor dem Kalendermonat der Urabstimmung errechnet. Bei Mitgliedern, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund keine drei Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 entrichten konnten, wird/werden die/der zuletzt gezahlte/n Beiträge nach § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zur Berechnung der Unterstützung herangezogen.

4. Mitglieder, die mehreren Gewerkschaften angehören, können bei Streik Anspruch auf Unterstützung nur bei der Gewerkschaft erheben, die für die Durchführung der Bewegung zuständig ist.

5. Die Zahlung der Unterstützung erfolgt nach Erfüllung der durch den Ortsvorstand angeordneten Kontrollmaßnahmen. Der Zahlungstermin wird vom Vorstand nach Abstimmung mit dem Ortsvorstand festgelegt. Die Unterstützung beginnt mit dem ersten Werktag des Streiks. Ein auf einen Werktag fallender Feiertag gilt als Werktag.


Freizeitunfallversicherung (§26)

ab 12 Monate

Krankenhaustagegeld

Invaliditätsentschädigung

Todesfallentschädigung

1440,00€

1560,00€

1680,00€

12 Monate

12 Monate

12 Monate

§ 26 Unterstützung bei Freizeitunfallversicherung

Leistungen der Freizeitunfallversicherung können Mitglieder erhalten, die der Gewerkschaftmindestens zwölf Monate angehören und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet haben.

2. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Unfälle außerhalb des Berufes und des direktenWeges nach und von der Arbeitsstätte, d. h. auf solche Unfälle, die nicht als Unfälle im Sinne des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) oder als Dienstunfälle im Sinne der Beamtengesetze gelten. Im Zweifel ist die Entscheidung der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. der für Dienstunfälle zuständigen Dienststelle maßgebend. Der Versicherungsschutz versteht sich weltweit. Die Benutzung sämtlicher Verkehrsmittel, auch die Benutzung von Flugzeugen als Fluggast bei Reise- und Rundflügen, ist mitversichert. Für die Freizeitunfallversicherung gelten im Übrigen die allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen.

3. Für die Berechnung der Leistungen gilt als Monatsbeitrag der Durchschnittsbeitrag der letzten zwölf Monate vor dem Unfall, wobei ein Mindestmonatsbeitrag
von 5,11 Euro zugrunde gelegt wird. Diese Regelung gilt nicht für Zeiträume satzungsgemäß ruhender Mitgliedschaft. Mitglieder, die mit ihrem Beitrag länger als zwei Monate im Rückstand sind, haben keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

4. Anträge auf Leistungen aus der Freizeitunfallversicherung sind unter Vorlage desMitgliedsausweises unverzüglich an die zuständige Geschäftsstelle zu richten.

5. Die Leistungen der Freizeitunfallversicherung sind aus dem Anhang zur Satzung zu entnehmen.


Unterstützung im Todesfall des Mitglieds für die Hinterbliebenen (§30)

1440,00€

1560,00€

1680,00€

1680,00€

1680,00€

12 Monate

36 Monate

60 Monate

120 Monate

240 Monate

§ 30 Unterstützung im Todesfall

1. Unterstützung im Todesfall kann an Mitglieder oder an deren Hinterbliebene dann gezahlt werden, wenn das Mitglied der Gewerkschaft mindestens zwölf Monate angehörte und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet hat. An die Hinterbliebenen wird die Unterstützung im Todesfall gezahlt, wenn sie mit dem Verstorbenen bzw. der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder im dauernden Fürsorgeverhältnis zu ihm bzw. ihr gestanden haben oder für die Bestattungskosten nachweisbar aufgekommen sind. Hierüber haben die Hinterbliebenen einen Nachweis zu führen. Eine amtliche Bescheinigung über den Tod und der Mitgliedsausweis sind bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen.

2. Die Unterstützung im Todesfall beträgt: 

  • bei einer Beitragsleistung über 12 bis 36 Monate das 15-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 36 bis 60 Monate das 17,5-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 60 bis 120 Monate das 20-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 120 bis 240 Monate das 25-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 240 Monate das 31,5-fache der maßgebenden Monatsbeiträge.


Der errechnete Betrag ist auf volle Euro-Beträge aufzurunden. Die Unterstützung im Todesfall beträgt mindestens 65 Euro.

3. Beim Todesfall des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin eines Mitgliedes, soweit dieser bzw. diese in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat, beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte der obigen Sätze. Bei der Antragstellung auf Auszahlung der Unterstützung im Todesfall ist die Sterbeurkunde bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen und der Mitgliedsausweis vorzulegen.

4. Der Berechnung der Unterstützung im Todesfall wird der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsbeiträge gemäß § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zugrunde gelegt. Ausgenommen sind beschäftigte Mitglieder in Altersteilzeit. Für sie gilt der Berechnungszeitraum vor Eintritt in die Altersteilzeit.

5. Mitglieder, die eine anerkannte Mitgliedschaft bis zum 30. April 1933 nachgewiesen haben und Bezieher bzw. Bezieherinnen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten die Unterstützung im Todesfall mindestens nach dem Beitrag von 5,50 Euro. Entsprechendes gilt für solche Mitglieder, die eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung trotz Invalidität nicht erhalten.

6. Die Auszahlung der Unterstützung im Todesfall erfolgt nach den Anweisungen des Vorstandes. Der Anspruch auf Unterstützung im Todesfall erlischt grundsätzlich zwölf Monate nach dem Todestag.


Unterstützung im Todesfall des Partners oder der Partnerin (§30)

1440,00€

1560,00€

1680,00€

1680,00€

1680,00€

12 Monate

36 Monate

60 Monate

120 Monate

240 Monate

§ 30 Unterstützung im Todesfall des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin eines Mitgliedes

1. Unterstützung im Todesfall kann an Mitglieder oder an deren Hinterbliebene dann gezahlt werden, wenn das Mitglied der Gewerkschaft mindestens zwölf Monate angehörte und während dieser Zeit satzungsgemäße Beiträge geleistet hat. An die Hinterbliebenen wird die Unterstützung im Todesfall gezahlt, wenn sie mit dem Verstorbenen bzw. der Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt oder im dauernden Fürsorgeverhältnis zu ihm bzw. ihr gestanden haben oder für die Bestattungskosten nachweisbar aufgekommen sind. Hierüber haben die Hinterbliebenen einen Nachweis zu führen. Eine amtliche Bescheinigung über den Tod und der Mitgliedsausweis sind bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen.

2. Die Unterstützung im Todesfall beträgt: 

  • bei einer Beitragsleistung über 12 bis 36 Monate das 15-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 36 bis 60 Monate das 17,5-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 60 bis 120 Monate das 20-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 120 bis 240 Monate das 25-fache;
  • bei einer Beitragsleistung über 240 Monate das 31,5-fache der maßgebenden Monatsbeiträge.


Der errechnete Betrag ist auf volle Euro-Beträge aufzurunden. Die Unterstützung im Todesfall beträgt mindestens 65 Euro.

3. Beim Todesfall des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin eines Mitgliedes, soweit dieser bzw. diese in häuslicher Gemeinschaft mit ihm gelebt hat, beträgt die Unterstützung im Todesfall die Hälfte der obigen Sätze. Bei der Antragstellung auf Auszahlung der Unterstützung im Todesfall ist die Sterbeurkunde bei der zuständigen Geschäftsstelle einzureichen und der Mitgliedsausweis vorzulegen.

4. Der Berechnung der Unterstützung im Todesfall wird der Durchschnitt der letzten zwölf Monatsbeiträge gemäß § 5 Ziffer 2 Absatz 2 zugrunde gelegt. Ausgenommen sind beschäftigte Mitglieder in Altersteilzeit. Für sie gilt der Berechnungszeitraum vor Eintritt in die Altersteilzeit.

5. Mitglieder, die eine anerkannte Mitgliedschaft bis zum 30. April 1933 nachgewiesen haben und Bezieher bzw. Bezieherinnen von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind, erhalten die Unterstützung im Todesfall mindestens nach dem Beitrag von 5,50 Euro. Entsprechendes gilt für solche Mitglieder, die eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung trotz Invalidität nicht erhalten.

6. Die Auszahlung der Unterstützung im Todesfall erfolgt nach den Anweisungen des Vorstandes. Der Anspruch auf Unterstützung im Todesfall erlischt grundsätzlich zwölf Monate nach dem Todestag.

Falls Du Fragen zur Berechnung hast, wende Dich an Deine IG Metall vor Ort.

*Prüfe, ob die Angabe mit deiner monatlichen Beitragszahlung übereinstimmt. Sollte sich Dein Entgelt geändert haben, melde Dich zur Anpassung deines Beitrages unbedingt bei Deiner IG Metall vor Ort.

Mitglied werden
Werde Teil einer starken Gemeinschaft

Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.

Online beitreten
neu auf igmetall.de
ein leeres Gleis an einem Bahnhof
Ratgeber BerufspendlerBahnstreik: Wie komme ich zur Arbeit?

Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Der bevorstehende Streik an diesem Freitag im ÖPNV ist für Beschäftigte, die auf Bus und Bahn angewiesen sind, gewiss eine Belastungsprobe. Wenn der öffentliche Verkehr bestreikt wird, muss jeder Beschäftigte selbst Vorsorge treffen, wie er zur Arbeit kommt.

Orthopäde erklärt Patienten die Ursache seiner Rückenschmerzen
Ratgeber ErwerbsminderungAlle Antworten zur Erwerbsminderungsrente

Wer nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann, braucht finanzielle Unterstützung. Die Erwerbsminderungsrente kann helfen. Wir erklären wie sie funktioniert, wie man sie beantragt - und worauf man achten sollte.

Beschäftigte demonstrieren in Münster zur zweiten Verhandlungsrunde in der Metall-Tarifrunde 2024.
T-ZUG in der Metall- und ElektroindustrieErste Rate vom Tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG B) kommt jetzt

Neu: Schon im Februar zahlen Tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie den Zusatzbetrag des Tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) aus: 18,5 Prozent vom Eckentgelt Deines Tarifgebiets. Der zweite Teil – das T-ZUG A, mit Option auf freie Tage, kommt dann wie bisher im Juli.

Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025Wählen gehen: für Industrie und Arbeit

Jetzt gilt es: Die nächste Bundesregierung muss sehr schnell liefern – damit Deutschland ein starkes Industrieland bleibt. Warum die Bundestagswahl am 23. Februar so entscheidend ist.

Warnstreik Kfz-Tarifrunde 2023 Bochum
Kfz-Tarifrunde 2025Kfz-Handwerk: IG Metall fordert 6,5 Prozent mehr Geld

6,5 Prozent mehr Geld, 170 Euro mehr für Auszubildende und eine Entlastungskomponente: Diese Forderungen hat die IG Metall für die Mitte März startenden Tarifverhandlungen im Kfz-Handwerk beschlossen. Zuvor hatte die IG Metall über 12 000 Beschäftigte in den Betrieben befragt.

Ein junger und ein älterer Mann sitzen lachend nebeneinander auf einer Bank.
Ratgeber RuhestandTipps für heutige und künftige Rentner

Nach langer Arbeit den Ruhestand genießen – das wünscht sich wohl jeder. Damit es auch gelingt, sollte man sich rechtzeitig informieren und einige Dinge abhaken. Wir geben Tipps.

Juwelierin bei der Arbeit in einer Schmuckwerkstatt
Tarifrunde Edelmetallindustrie 2025Entgeltplus in der Edelmetallindustrie

Ab Juli erhalten Beschäftigte in der Edelmetallindustrie 2,0 Prozent mehr Geld und ein Jahr später weitere 3,1 Prozent. Zuvor gibt es eine Einmalzahlung. Die Ausbildungsvergütungen werden deutlich erhöht: ab April um 140 Euro monatlich und ab Juli 2026 um 3,1 Prozent.

Beschäftigte beim Aktionstag in Brüssel.
Europäische IndustriepolitikFür eine starke europäische Industrie mit guten Arbeitsplätzen

Über 6000 Teilnehmende: Die IG Metall und viele weitere europäische Industriegewerkschaften machten am 5. Februar mit einem Aktionstag in Brüssel Druck auf die EU-Kommission. Diese muss mit einer europäischen Industriestrategie eine starke europäische Industrie mit guten Arbeitsplätzen sichern.

DGB-Index Gute ArbeitArbeiten trotz Krankheit

Zwei von drei Beschäftigten gehen auch dann arbeiten, wenn sie eigentlich nicht sollten. Das zeigt eine neue DGB-Studie. Schlechte Arbeitsbedingungen fördern dieses Verhalten.

Podcast „Maloche und Malibu“
 Podcast „Maloche und Malibu“Wenn die KI deine Karriere versaut

Was tun, wenn mein Chef mich mobbt? Welcher war der größte Streik der Geschichte? Im Podcast „Maloche und Malibu“ besprechen wir die großen Fragen der Arbeitswelt. Unsere 35. Folge trägt den Titel „Wenn die KI deine Karriere versaut“.

Trubel auf einer Messe
Kostenlose Tickets für die Hannover Messe 2025IG Metall lädt ihre Mitglieder zur Messe ein

Vom 31. März bis 4. April 2025 findet die Hannover Messe statt. IG Metall-Mitglieder laden wir mit kostenlosen E-Tickets zum Besuch auf die weltgrößte Industriemesse ein.

Auf einem Wahlzettel wird ein Kreuzchen gesetzt
FAQ Bundestagwahl 2025So funktioniert die Bundestagswahl

Termine, Ablauf, Wahllokale und Briefwahl: Mit der Bundestagswahl werden zentrale Weichen für die nächsten Jahre gestellt. Wir erklären, wie sie abläuft.

IG Metall vor Ort
Beratung, Service, Hilfe

Noch Fragen? Informiere Dich bei Deiner zuständigen IG Metall Geschäftsstelle.

Newsletter bestellen