Bei Leiharbeit wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber an einen anderen Arbeitgeber „verliehen“. Das bedeutet: wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten (Leiharbeitnehmerin/Leiharbeitnehmer) einem Dritten (Entleiher) zum Arbeiten überlässt, ist dies Leiharbeit. Dies kann als ein Dreiecksverhältnis beschrieben werden.
Leiharbeit ist weit verbreitet
Leiharbeit gibt es in vielen Betrieben. Die Beschäftigten in Leiharbeit werden überwiegend in der Produktion eingesetzt, aber auch in vielen anderen Bereichen quer durch die Betriebe. Dabei haben sie zwar einen Arbeitsvertrag mit ihrem Verleiher, arbeiten aber im Entleihbetrieb als Teil der Belegschaft mit. Auch die Begriffe Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing beschreiben dieses Arbeitsverhältnis.
Missbrauch von Leiharbeit
Leiharbeit kann für Unternehmen ein Instrument zur notwendigen Flexibilisierung sein, etwa bei Auftragsspitzen oder als Krankheitsvertretung und Elternzeitvertretung. Wenn Leiharbeit jedoch missbraucht wird, indem sie Dauerarbeitsplätze ersetzt oder Leihbeschäftigte nicht fair bezahlt werden, führt dies zur Ausbeutung der Beschäftigten. Dagegen wehrt sich die IG Metall gemeinsam mit ihren Mitgliedern.
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