Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Tarifverträge bedürfen der Schriftform, ansonsten sind sie unwirksam (Paragraf 1 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz). Sie müssen deshalb von den Tarifvertragsparteien (bzw. ihren Vertretern/innen) unterschrieben sein.
Die Angaben/Namen müssen mit denen im „Rubrum“ übereinstimmen.
Beispiel
METALL UNTERWESER
Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Bremen
Unterschrift
NORDMETALL
Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V., Hamburg
Unterschriften
NORD-WEST-METALL
Verband der Metallindustriellen des Nordwestlichen Niedersachsens e.V., Wilhelmshaven, zugleich für seine Verbandsgruppen Cuxhaven, Oldenburg, Ostfriesische Werften und Wilhelmshaven
Unterschriften
IG Metall,
Bezirksleitung Hamburg, Bezirk Küste
Unterschriften
(aus Tarifvertrag Beschäftigungsbrücke April 2000)
Zum Nachlesen
in jedem Tarifvertrag