Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
In einer Urabstimmung stimmen die Gewerkschaftsmitglieder über einen Streik ab.
Nach der IG Metall-Satzung (Paragraf 22) müssen mindestens 75 Prozent der für die Tarifbewegung in Betracht kommenden Mitglieder sich, in geheimer Abstimmung, für einen Streik aussprechen.
Das nach dem Streik erzielte Tarifergebnis wird den Mitgliedern in einer zweiten Urabstimmung vorgelegt. Dann müssen 25 Prozent der Mitglieder zustimmen. Sie erklären damit zugleich ihr Einverständnis mit den ausgehandelten Tarifergebnissen und ihren Entschluss, den Streik nicht weiter fortzusetzen.
Die Urabstimmung wird auf Antrag der Tarifkommission vom IG Metall Vorstand beschlossen.
Beispiel
2002, Urabstimmung Metallindustrie Berlin-Brandenburg – Tarifgebiet II
(1) Betriebe: | 52 |
(2) Stimmberechtigte: | 5255 = 100,00 Prozent |
(3) Abgegebene Stimmen: | 5046 = 96,02 Prozent |
(4) Gültige Stimmen: | 5033 = 95,78 Prozent |
(5) Ja-Stimmen: | 4583 = 87,21 Prozent |
(6) Nein-Stimmen: | 450 = 8,56 Prozent |