Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband für einen bestimmten Tarifbereich bzw. Geltungsbereich.
Lange Zeit prägend für das bundesdeutsche Tarifmodell: Für Beschäftigte und Betriebe einer Branche gelten – überbetrieblich vereinbart – gleiche Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen, Unterbietungskonkurrenz wird vermieden/erschwert.
Das System der Verbands- oder Flächentarifverträge steht unter dem Druck der Deregulierer, die auf betriebliche oder gar einzelvertragliche Lösungen orientieren.
Gegensatz: Firmentarifvertrag
Beispiele
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