Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Die Erklärungsfrist wird bei Abschluss des Tarifvertrags im Verhandlungsergebnis vereinbart. Beide (oder eine) Tarifpartei/en können sich innerhalb der Frist (meist zwischen einer und drei Woche/n) intern mit ihren zuständigen Gremien (Tarifkommission, Vorstand) beraten und/oder eine Urabstimmung durchführen.
Innerhalb der Frist kann das Tarifergebnis angenommen oder abgelehnt/widerrufen und ggfs. die Frist verlängert werden.
Die Tarifbindung tritt entweder mit Ablauf der Erklärungsfrist ein oder rückwirkend zum Datum des Tarifabschlusses bzw. Inkrafttretens (spielt eine Rolle bei Austritt des Arbeitgeberverbandes zwischen Abschluss und Ablauf der Erklärungsfrist).
Beispiele
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