Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Einen Europäischer Tarifvertrag für Unternehmen und Beschäftigte in mehreren europäischen Ländern existiert praktisch nicht. Gründe sind unter anderem:
Es gibt verschiedene Vereinbarungen der Sozialpartner (beispielsweise zur Teilzeit) sowie grenzüberschreitende Vereinbarungen, die in parallelen Verträgen mit den jeweiligen Landesgewerkschaften und Arbeitgeberveränden abgeschlossen sind.
Beispiele
Zum Nachlesen