Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Durch Zusammenschluss von Arbeitgeberverbänden (zum Beispiel zu Nordmetall bzw. Südwestmetall) kam es teilweise auch zu Zusammenlegungen von Tarifgebieten (Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern bzw. Nordwürttemberg-Nordbaden, Südwürttemberg-Hohenzollern, Südbaden), für die Tarifverträge abgeschlossen wurden.
Dagegen bilden die Verbände der sogenannten Mittelgruppe lediglich eine Verhandlungsgemeinschaft, die Tarifverträge für die Tarifgebiete Hessen, Pfalz, Rheinland-Rheinhessen und Saarland (noch) getrennt nach den Regionen vereinbart.
Beispiel
Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütungen für die Metallindustrie in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern oder Tarifvertrag zur Qualifizierung für die Metallindustrie in Baden-Württemberg.
Zum Nachlesen
Broschüre „Daten Fakten Informationen“ der IG Metall, aktuelle Ausgabe