Tarifvertrag
Vereinbarung zwischen Gewerkschaften auf der einen und einem Arbeitgeberverband (Flächentarifvertrag) oder einem einzelnen Arbeitgeber (Haustarif) auf der anderen Seite.
Der Tarifvertrag enthält Regelungen, die nur die Vertragsparteien binden, wie etwa die Friedenspflicht obligatorischer Teil), und Regelungen, die direkt die Arbeitsverhältnisse im Geltungsbereich des Tarifvertrags gestalten (normativer Teil).
Tarifverträge enthalten zwingende Mindestbeschäftigungsbedingungen. Wird ein Arbeitsverhältnis trotz Tarifvertrag zu schlechteren Konditionen abgeschlossen, ist dies unzulässig.
Voraussetzung: Es muss beiderseitige Tarifbindung bestehen, also sowohl der oder die Beschäftigte muss Gewerkschaftsmitglied, als auch der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband sein oder aber mit der IG Metall einen Anerkennungstarifvertrag oder Haustarifvertrag haben.
Üblicherweise werden zwei Arten von Tarifverträgen abgeschlossen: Der sogenannte
Manteltarif, der Bestimmungen über Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, vermögenswirksame Leistungen und ähnliches enthält und eine längere Laufzeit hat, und der Lohn- oder Entgelt-Tarifvertrag, der üblicherweise nur für ein Jahr abgeschlossen wird und die Vergütung von Beschäftigten festlegt.