Tarifvertragsarten
Die drei wichtigsten Gruppen sind:
1. Entgelttarifvertrag. Regelt die Grundvergütung, auch für Auszubildende.
2. Rahmentarifverträge. Hier sind die Entgeltgruppen und Entgeltformen festgelegt.
3.
Manteltarifverträge. Sie enthalten Bestimmungen über Arbeitsbedingungen wie Einstellung und Kündigung, Arbeitszeit, Zuschläge.
Gesonderte Tarifverträge werden oft auch über Urlaub und Urlaubsgeld, Arbeitszeitregelungen, vermögenswirksame Leistungen, Vorruhestand, Qualifizierung oder Rationalisierungsschutz abgeschlossen.