Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Ein Betrieb oder Betriebsteil geht auf einen anderen Inhaber über, zum Beispiel durch
Die Folgen werden in Paragraf 613 a Bürgerliches Gesetzbuch beschrieben:
Beispiel
Der (alte) Tarifvertrag gilt ab 01.03.2003. Der Verkauf ist am 01.07.2003. Ein neuer Tarifvertrag gibt es am 01.03.2005. Der (alte) Tarifvertrag wird ab dem 01.07.2003 Inhalt des Einzelarbeitsvertrages. Er kann ein Jahr, also bis zum 30.06.2004, nicht verschlechtert werden. Der neue Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten nicht mehr.
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