Boykott
Eine Kampfmaßnahme, die auf eine Unterbrechung von Geschäftsbeziehungen abzielt, auf die der bestreikte Arbeitgeber angewiesen ist.
Die Belegschaft des Geschäftspartners wird aufgefordert, die Arbeiten einzustellen, die dem bestreikten Arbeitgeber als Vertragsgrundlage dienen. Er wird durch diesen partiellen Streik boykottiert. Die gebräuchlichere Variante ist es, durchzusetzen, dass bei bestimmten Lieferanten keine Waren mehr bestellt werden.