Von „Abschluss-Datum“ bis „Zwingende Wirkung“ – unser Lexikon erklärt Fachbegriffe rund um das deutsche Tarifsystem.
Streiten die Tarifparteien über die Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen, kann ein (Tarif-) Schiedsgericht (oder Schiedsstelle) eingeschaltet werden.
Der Spruch des Schiedsgerichts/der Schiedsstelle ist bindend für die Tarifparteien. Er gilt nur solange, wie die Tarifbestimmung läuft (BAG 9.9.1981 – 4 AZR 48/79 ).
In der Metall- und Elektroindustrie wird ein Schiedsgericht relativ selten angerufen. Zum DGB-Schiedsgericht vgl. Tarifzuständigkeit.
Beispiele
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